Abschaltemeldungen

Bevor eine Portierungskennung an die BNetzA zurückgegeben wird, müssen zuvor alle RNB bzw. Rufnummern von dieser PK zu anderen PK portiert sein. Zur finalen Datenbereinigung wird ein neues verpflichtendes und standardisiertes Regelwerk für die Abschalte-Prozesse einer Portierungskennung eingeführt.

Das Deaktivieren wird im dreistufigen Verfahren durchgeführt: Initiale Portierung zur schlussendlichen Portierungskennung, manuelle Datenbereinigung, eventuell in bilateraler Absprache und zum Anschluss automatische Datenbereinigung von übrig gebliebenen Restbeständen und öffentliche Kommunikation der Abschaltung durch den neuen Prozess der PDA.

Neue standardisierte Prozesse bei der PK-Außerbetriebnahme